- Allgemeine Teilnahmebedingungen
- Lagerregeln
Lagerregeln Die Lagerregeln dienen dem Schutz der Teilnehmenden. Die offene Kommunikation und das konsequente Durchsetzen dieser Regeln kommen all jenen zugute, die sich daranhalten und schaffen Raum für die Ausbildung der sportlichen Fähigkeiten und für eine sportlich-faire Lagergemeinschaft.
1. Wir erwarten respektvollen Umgang untereinander und helfen und unterstützen uns gegenseitig. Alle nehmen motiviert am Lagerprogramm teil.
2. Der Konsum von Cannabis/CBD und Drogen ist verboten.
3. Das Rauchen sowie der Konsum von anderen Tabakprodukten ist verboten.
4. Der Konsum von Alkohol ist verboten.
5. Das Lagergelände darf nur in Absprache mit einem Lagerleiter verlassen werden.
6. Der Gebrauch des Mobiltelefons ist nur zu den von den Lagerleitern definierten Zeiten erlaubt.
7. Das Fotografieren/Filmen anderer Personen sowie das Weiterverwenden dieses Bildmaterials ist ohne Zustimmung der Abgebildeten nicht zulässig. Auch ist es strafbar, andere Personen mit Fotos/Filmen auf gravierende Weise schlecht darzustellen.
8. Die Lagerleitung kann vor Ort mündlich weitere Lagerregeln definieren, die ebenso verbindlich sind.
9. Während der Lagerzeit muss gewährleistet sein, dass ein Erziehungsberechtigter zu jeder Zeit auf der angegebenen Telefonnummer für die Lagerleitung erreichbar ist.
10. Wer gegen die Lagerregeln verstösst, kann von der Lagerleitung unverzüglich und auf Kosten und Verantwortung der Erziehungsberechtigten nach Hause geschickt werden. Es besteht kein Recht auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags. Bei schweren Verstössen gegen die Lagerregeln behalten sich die Organisatoren vor, den Teilnehmenden für keine weiteren Jugendsportcamps mehr zu berücksichtigen.
11. Können die Teilnehmenden krankheits- oder verletzungsbedingt nicht am Sportprogramm teilnehmen, muss die Rückreise wie in Punkt 10 beschrieben, erfolgen.
12.
Winter: Auf der Piste ist es zu keiner Zeit erlaubt, Kopfhörer in den Ohren zu haben. Es gilt ein Helmobligatorium.
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Teilnahmebedingungen Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen mit Wohnsitz in der Schweiz und Lichtenstein sowie Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz im Ausland mit Schweizer oder Liechtensteiner Staatsangehörigkeit. Für jedes Jugendsportcamp sind die Jahrgänge der Teilnehmenden festgelegt. Kosten: Jugendliche der Kantone AI, AR, GL, GR, SH, SG, TG und ZH und dem Fürstentum Liechtenstein (O-CH) bezahlen den ausgeschriebenen Grundpreis. Teilnehmende mit Wohnsitz ausserhalb der Ostschweiz (AI, AR, FL, GL, GR, SG, SH, TG, ZH) zahlen einen Zuschlag von Franken 100. Im Preis inbegriffen sind (falls nicht anders vermerkt) die Reisekosten ab vereinbartem Treffpunkt bis zum Camport und zurück sowie die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Unterricht (inkl. Skibillet). Rabatte Inhaber/innen einer KulturLegi erhalten 50% Rabatt auf den angegebenen Camppreis.
Für die Jugendsportcamps des Kantons St.Gallen (vgl. Camp Nr. SG xxxx) wird ein Geschwisterrabatt je Kind von 50 Franken gewährt. Rabatte (Kulturlegi und Geschwister) können nicht kumuliert werden. Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt online auf jugendsportcamps.ch. Die Plätze werden nach Eingang der Anmeldung vergeben. Bei kurzfristiger Anmeldung lohnt es sich, zuerst bei der organisierenden Sportstelle anzurufen und sich zu erkundigen, ob noch Plätze frei sind. Innert drei Wochen nach Eingang der Anmeldung erfolgt eine Teilnahmebestätigung per Mail. Die Daten der angemeldeten Person werden im nationalen Informationssystem für Sport erfasst. Name, Wohnort und Jahrgang werden allen Teilnehmenden des Camps zugänglich gemacht.
Mit der Anmeldung wird die verbindliche Teilnahme der gesamten Woche vorausgesetzt. Abmeldung: Eine allfällige Abmeldung hat bis drei Wochen vor Campbeginn zu erfolgen. Für spätere Abmeldungen ohne Arztzeugnis wird ein Unkostenbeitrag von 100 Franken verrechnet. Versicherung: Es besteht kein Versicherungsschutz. Jeder Teilnehmende muss für die Dauer des Camps über eine gültige Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung verfügen. Die organisierenden Sportstellen lehnen jegliche Haftung für Personen- und Sachschäden ab. Alle Teilnehmenden gelten für die Dauer des Camps bei der Rega als Gönner. Im Gegenzug ist die Rega berechtigt, ihnen Werbematerial zuzustellen, sobald sie 18 Jahre alt sind. Informationen für Teilnehmende: Etwa drei Wochen vor Beginn des Jugendsportcamps werden die definitiven Informationen betreffend Ausrüstung, Programm usw. auf der Plattform TRAININGplus aufgeschaltet. Für weitere Auskünfte über die Jugendsportcamps (SG…) steht das Amt für Sport des Kantons St.Gallen zur Verfügung. Camp-Regeln: Wer gegen die Lagerregeln verstösst, wird durch die Lagerleitung nach Hause geschickt. Bei schweren Verstössen behalten sich die Organisatoren vor, Teilnehmende für keine weiteren Jugendsportcamps mehr zu berücksichtigen. Verwendungen von Bild- und Tonmaterial: In den Camps werden Bild- und Tonaufnahmen gemacht, die in Publikationen des Sportamts, deren Partner oder in Medienberichten sowie
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im Internet veröffentlicht werden können. Teilnehmende, welche damit nicht einverstanden sind, haben dies vor dem Camp schriftlich mitzuteilen.
1. Wir erwarten respektvollen Umgang untereinander und helfen und unterstützen uns gegenseitig. Alle nehmen motiviert am Lagerprogramm teil.
2. Der Konsum von Cannabis/CBD und Drogen ist verboten.
3. Das Rauchen sowie der Konsum von anderen Tabakprodukten ist verboten.
4. Der Konsum von Alkohol ist verboten.
5. Das Lagergelände darf nur in Absprache mit einem Lagerleiter verlassen werden.
6. Der Gebrauch des Mobiltelefons ist nur zu den von den Lagerleitern definierten Zeiten erlaubt.
7. Das Fotografieren/Filmen anderer Personen sowie das Weiterverwenden dieses Bildmaterials ist ohne Zustimmung der Abgebildeten nicht zulässig. Auch ist es strafbar, andere Personen mit Fotos/Filmen auf gravierende Weise schlecht darzustellen.
8. Die Lagerleitung kann vor Ort mündlich weitere Lagerregeln definieren, die ebenso verbindlich sind.
9. Während der Lagerzeit muss gewährleistet sein, dass ein Erziehungsberechtigter zu jeder Zeit auf der angegebenen Telefonnummer für die Lagerleitung erreichbar ist.
10. Wer gegen die Lagerregeln verstösst, kann von der Lagerleitung unverzüglich und auf Kosten und Verantwortung der Erziehungsberechtigten nach Hause geschickt werden. Es besteht kein Recht auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags. Bei schweren Verstössen gegen die Lagerregeln behalten sich die Organisatoren vor, den Teilnehmenden für keine weiteren Jugendsportcamps mehr zu berücksichtigen.
11. Können die Teilnehmenden krankheits- oder verletzungsbedingt nicht am Sportprogramm teilnehmen, muss die Rückreise wie in Punkt 10 beschrieben, erfolgen.
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Winter: Auf der Piste ist es zu keiner Zeit erlaubt, Kopfhörer in den Ohren zu haben. Es gilt ein Helmobligatorium.
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Teilnahmebedingungen Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen mit Wohnsitz in der Schweiz und Lichtenstein sowie Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz im Ausland mit Schweizer oder Liechtensteiner Staatsangehörigkeit. Für jedes Jugendsportcamp sind die Jahrgänge der Teilnehmenden festgelegt. Kosten: Jugendliche der Kantone AI, AR, GL, GR, SH, SG, TG und ZH und dem Fürstentum Liechtenstein (O-CH) bezahlen den ausgeschriebenen Grundpreis. Teilnehmende mit Wohnsitz ausserhalb der Ostschweiz (AI, AR, FL, GL, GR, SG, SH, TG, ZH) zahlen einen Zuschlag von Franken 100. Im Preis inbegriffen sind (falls nicht anders vermerkt) die Reisekosten ab vereinbartem Treffpunkt bis zum Camport und zurück sowie die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Unterricht (inkl. Skibillet). Rabatte Inhaber/innen einer KulturLegi erhalten 50% Rabatt auf den angegebenen Camppreis.
Für die Jugendsportcamps des Kantons St.Gallen (vgl. Camp Nr. SG xxxx) wird ein Geschwisterrabatt je Kind von 50 Franken gewährt. Rabatte (Kulturlegi und Geschwister) können nicht kumuliert werden. Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt online auf jugendsportcamps.ch. Die Plätze werden nach Eingang der Anmeldung vergeben. Bei kurzfristiger Anmeldung lohnt es sich, zuerst bei der organisierenden Sportstelle anzurufen und sich zu erkundigen, ob noch Plätze frei sind. Innert drei Wochen nach Eingang der Anmeldung erfolgt eine Teilnahmebestätigung per Mail. Die Daten der angemeldeten Person werden im nationalen Informationssystem für Sport erfasst. Name, Wohnort und Jahrgang werden allen Teilnehmenden des Camps zugänglich gemacht.
Mit der Anmeldung wird die verbindliche Teilnahme der gesamten Woche vorausgesetzt. Abmeldung: Eine allfällige Abmeldung hat bis drei Wochen vor Campbeginn zu erfolgen. Für spätere Abmeldungen ohne Arztzeugnis wird ein Unkostenbeitrag von 100 Franken verrechnet. Versicherung: Es besteht kein Versicherungsschutz. Jeder Teilnehmende muss für die Dauer des Camps über eine gültige Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung verfügen. Die organisierenden Sportstellen lehnen jegliche Haftung für Personen- und Sachschäden ab. Alle Teilnehmenden gelten für die Dauer des Camps bei der Rega als Gönner. Im Gegenzug ist die Rega berechtigt, ihnen Werbematerial zuzustellen, sobald sie 18 Jahre alt sind. Informationen für Teilnehmende: Etwa drei Wochen vor Beginn des Jugendsportcamps werden die definitiven Informationen betreffend Ausrüstung, Programm usw. auf der Plattform TRAININGplus aufgeschaltet. Für weitere Auskünfte über die Jugendsportcamps (SG…) steht das Amt für Sport des Kantons St.Gallen zur Verfügung. Camp-Regeln: Wer gegen die Lagerregeln verstösst, wird durch die Lagerleitung nach Hause geschickt. Bei schweren Verstössen behalten sich die Organisatoren vor, Teilnehmende für keine weiteren Jugendsportcamps mehr zu berücksichtigen. Verwendungen von Bild- und Tonmaterial: In den Camps werden Bild- und Tonaufnahmen gemacht, die in Publikationen des Sportamts, deren Partner oder in Medienberichten sowie
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im Internet veröffentlicht werden können. Teilnehmende, welche damit nicht einverstanden sind, haben dies vor dem Camp schriftlich mitzuteilen.