- Allgemeine Teilnahmebedingungen
- Kaderbildung
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Kurse
Stand Dezember 2019
In Ergänzung zu den bestehenden Rechtsgrundlagen und insbesondere zu den Bestimmungen folgender Normen:
gelten für den Besuch des Kursangebots des Amtes für Sport nachfolgende allgemeine Teilnahmebedingungen:
I. Geltungsbereich der Teilnahmebedingungen
VII. Datenschutz
VIII. Schutzrechte
Diese Vereinbarung unterliegt dem Schweizer Recht, Gerichtsstand ist St.Gallen, Schweiz.
Stand Dezember 2019
In Ergänzung zu den bestehenden Rechtsgrundlagen und insbesondere zu den Bestimmungen folgender Normen:
- Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht), (SR 220, abgekürzt OR)
- Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, SR 231.1, abgekürzt URG)
- Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1, abgekürzt VRP)
- Gesetz über die Haftung der öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten und die Verantwortlichkeit der Behörden und öffentlichen Angestellten (Verantwortlichkeitsgesetz, sGS 161.1, abgekürzt VG)
- Datenschutzgesetz (sGS 142.1, abgekürzt DSG)
gelten für den Besuch des Kursangebots des Amtes für Sport nachfolgende allgemeine Teilnahmebedingungen:
I. Geltungsbereich der Teilnahmebedingungen
- Die vorliegenden Teilnahmebedingungen gelten für Kursteilnehmer von Kursen im Angebot des Amtes für Sport des Bildungsdepartements des Kantons St.Gallen.
- Vorrang geniessen die geltenden gesetzlichen Grundlagen.
- Bei Notwendigkeit von Auslegung oder Lückenfüllung der vorliegenden Teilnahmebedingungen ist so auszulegen oder zu ersetzen, dass der angestrebte Zweck der betroffenen Bestimmung am ehesten Durchsetzung erfährt.
- Das Amt für Sport ist berechtigt, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. Es ist die jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige
Version anwendbar.
- Die Anmeldung erfolgt primär über die Kursverwaltungsplattform «nationale Datenbank für Sport» des Bundes. Die Administration erfolgt über die Kursverwaltungsplattform des Amtes für Sport «TRAININGplus».
- Die Anmeldungen der Teilnehmenden werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, wobei die Priorisierung gemäss der Ausschreibung im J+S-Kursplan vorgenommen wird. Es gilt kein Anspruch auf die Kursteilnahme.
- Die Teilnahmegebühren richten sich nach Kursangebot und beziehen sich auf eine natürliche Person. Die Teilnahmegebühren sind bis fünf Wochen vor Kursbeginn beim Amt für Sport online zu entrichten. Nach Zahlungseingang erfolgt die Bestätigung betreffend die definitive Kursanmeldung seitens des Amtes für Sport. Bei Ausbleiben der Zahlung innert vorerwähnter Frist verfällt das Anrecht auf den Kursplatz.
- Die definitive Einladung erfolgt grundsätzlich vier Wochen vor Kursbeginn mittels «TRAININGplus» und enthält die relevanten Angaben zum Kurs. Sämtliche Kursunterlagen werden mittels «TRAININGplus» fristgerecht zur Verfügung gestellt.
- Logierspesen am Vorabend des Kurses und/oder Reisespesen gehen in jedem Fall bzw. unbesehen des Hintergrunds sowie vollständig zu Lasten des Teilnehmenden.
- Das Amt für Sport behält sich Änderungen betreffend Kursleitung vor und ist bemüht, den Teilnehmenden so schnell als möglich über die entsprechende Änderung zu informieren. Ein in diesem Zusammenhang stehender Rücktritt vom Kurs geht zu Lasten des sich abmelden Teilnehmenden bzw. besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.
- Das Amt für Sport behält sich im Weiteren Änderungen betreffend Ablauf und Inhalt der Kursdurchführung vor.
- Das Bestehen eines Kurses bedingt vollständiger und aktiver Teilnahme daran.
- Bei Abmeldung bis 14 Tage vor Kursbeginn werden die Teilnahmegebühren vollständig rückerstattet.
- Bei Ausfall einer Expertin oder eines Experten oder aus anderen wichtigen Gründen kann das Amt für Sport den entsprechenden Kurs verschieben oder absagen. Diesfalls wird der Teilnehmende so schnell als möglich auf geeignete Art und Weise informiert. Die Teilnahmegebühren wird vom Amt für Sport dem Teilnehmenden rückvergütet. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen.
- Bei Ausfall aufgrund höherer Gewalt werden die Teilnahmegebühren rückvergütet. Zudem prüft das Amt für Sport den Ersatz weitergehender, dem Teilnehmenden durch den Ausfall erwachsene Forderungen im Einzelfall.
- Der freiwillige Kursabbruch durch den Teilnehmenden schliesst den Anspruch auf anteilsmässige Rückvergütung der Teilnahmegebühren aus.
- Im Fall von begründetem und nachgewiesenem Kursabbruch bei Vorliegen von wichtigen Gründen (abschliessend: Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie) werden dem Teilnehmenden die Teilnahmegebühren unter Berücksichtigung der bezogenen Kursleistungen zurückerstattet.
- Bei Wegweisung vom laufenden Kurs und/oder ungenügender Leistung während des andauernden Kurses gehen die Teilnahmegebühren vollständig zu Lasten des Teilnehmenden.
- Abmeldungen jeglicher weiteren Art oder unbegründetes Nichterscheinen gehen zu Lasten des angemeldeten Teilnehmenden.
- Es gelten die Grundlagen gemäss kantonalem Verantwortlichkeitsgesetz.
- Der Versicherungsschutz ist Sache des Teilnehmenden.
VII. Datenschutz
- Es gilt das Kantonale Datenschutzgesetz und die damit einhergehenden Verantwortlichkeiten des Amtes für Sport im Umgang mit den Daten des Teilnehmenden.
- Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmende das Einverständnis, dass für die Kursorganisation persönliche Daten elektronisch erfasst und verarbeitet werden.
- Das Amt für Sport kann mit Blick auf organisatorische Fragen den Teilnehmenden um Zustimmung zur Bekanntgabe seiner Personendaten erfragen.
- Das Amt für Sport hat bei Bild-, Ton- und Videoaufnahmen vorgängig beim Teilnehmenden um Einwilligung zur Aufnahme zu ersuchen. Will das Amt für Sport vorgenannte Aufnahmen Dritten zugänglich machen, erfordert dies in jedem Fall die vorgängige schriftliche Einwilligung des Teilnehmenden.
VIII. Schutzrechte
- Die Immaterialgüterrechte, insbesondere die Urheberrechte an Kursunterlagen bleiben beim Amt für Sport bzw. den Expertinnen und Experten.
- Jede über die individuelle Nutzung im Rahmen des Kurses hinausgehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung durch das Amt für Sport.
Diese Vereinbarung unterliegt dem Schweizer Recht, Gerichtsstand ist St.Gallen, Schweiz.